Wohnheim
Birsbrugg
Angebot - Zielgruppe - Aufnahmekriterien -
Ziele
Die Angebote in der Birsbrugg
- Betreuung
Die Bewohnerinnen und die Bewohner werden in persönlichen
Fragen und in der alltäglichen Lebensgestaltung durch das
Betreuungsteam unterstützt und haben Anrecht auf eine Bezugsperson.
Während der Präsenzzeiten des Betreuungsteams erfahren
sie unter anderem Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten
und bei der Lösung von Alltagsschwierigkeiten. Während
der Nacht ist ein Mitglied des Betreuungsteams auf Abruf im Hause
anwesend.
Für die Animation im Freizeitbereich ist ein Teammitglied
hauptverantwortlich und organisiert in Absprache mit den Bewohnerinnen
und Bewohner Aktivitäten und Anlässe. Bei Bedarf und
nach Möglichkeit findet einmal im Jahr eine Ferienwoche mit
allen Interessierten statt.
- Wohn- und Freizeitbereich
Es stehen 21 möblierte Ein- Bett-Zimmer mit integrierter
Nasszelle und WC zur individuellen und verschiedenen Räumlichkeiten
zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung.
Der private Wohnbereich kann nach Absprache mit persönlichen
Gegenständen eingerichtet werden. Für Reinigung und
Unterhalt des eigenen Zimmers sind die Bewohnerinnen und Bewohner
eigenverantwortlich zuständig.
Hilfestellung kann nach Absprache bei den verantwortlichen Mitarbeiterinnen
des Hausdienstes angefordert werden. Die Mithilfe bei der Reinigung
der übrigen Räumlichkeiten ist obligatorisch und im
Ämtliplan geregelt.
- Arbeits- und Beschäftigungsbereich
Die Birsbrugg bietet die Möglichkeit finanzierter, niederschwelliger
Arbeitseinsätze in den Bereichen Küche, Hausdienst,
Waschküche und Werkstatt.
Das Team ist bestrebt, die Bewohnerinnen und Bewohner nach ihren
individuellen Fähigkeiten anzuleiten, zu begleiten und zu
unterstützen. Diese Einsätze geben einerseits eine Tagesstruktur
und dienen andererseits als Vorbereitung und Standortbestimmung
für mögliche Arbeitsleistungen ausserhalb der Birsbrugg.
Es werden Stundenlöhne zwischen Fr. 3.50 - Fr. 6.50 ausbezahlt,
die Festlegung ist abhängig von Selbständigkeit, Leistungswille
und individuellen Fähigkeiten.
Unsere Zielgruppe
Es werden Frauen und Männer ab dem 25-igsten Altersjahr aufgenommen,
die infolge einer psychischen Behinderung und/oder aufgrund von
Folgeschäden bedingt durch Alkoholismus nicht mehr in der Lage
sind, für ihre Grundbedürfnisse selber aufzukommen.
In einem vorgegebenen Rahmen soll ihnen eine Neuorientierung ermöglicht
werden. Perspektiven von individueller Abklärung bis zur Wiedereingliederung
- aber auch ein dauernder Verbleib in der Birsbrugg - sollen möglich
sein.
Drogenabhängige Personen können wir nicht
aufnehmen.
Aufnahmekriterien / Austrittsverfahren
Frauen und Männer der Zielgruppe melden ihr Interesse
- selbständig oder über eine Fachstelle in der Birsbrugg
an. Der definitive Aufnahmeentscheid erfolgt im Anschluss an das
Aufnahmeverfahren und nach Ablauf der 3- monatigen Probezeit.
Der Verbleib in der Birsbrugg ist individuell geregelt bei einer
2 - wöchigen Kündigungsfrist. Bei einer Kündigung
durch die Birsbrugg ist diese für eine angemessene Anschlusslösung
bemüht.
Die Bestimmungen der Hausordnung und des Betreungs-/ Mietvertrages
sind für alle verbindlich.
Unsere Ziele
Die Birsbrugg ist ein Ort, an dem neue Wege geöffnet werden
und Perspektiven für die Bewohnerinnen und Bewohner im Haus
oder nach Aussen geschaffen werden.
Primäres Ziel des Aufenthaltes in der Birsbrugg ist die Abdeckung
der Grundbedürfnisse. Als Teil der Arbeits- und Wohngemeinschaft
sind die Bewohnerinnen und Bewohner aufgefordert, sich aktiv am
Geschehen zu beteiligen und den Aufenthalt verantwortungsbewusst
mitzugestalten.
Durch Mitsprache und das Mittragen von Verantwortung soll das Selbstwertgefühl
gefördert und die Persönlichkeit weiterentwickelt werden.
Dies erfolgt sowohl in Einzelgesprächen als auch in der Auseinandersetzung
in der Gruppe.
Zusammen mit der Bezugspersonen der Birsbrugg und den externen Fachstellen
wird der Aufenthalt regelmässig überprüft. Gemeinsam
werden die weiteren Schritte geplant und die Umsetzung eingeleitet.
Alle Bestrebungen, welche dem Aufbau und der Erhaltung eines Beziehungsnetzes
der Bewohnerinnen und Bewohner dienen, werden im Rahmen der Möglichkeiten
unterstützt und gefördert.
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