Wohnbegleitung Kleinhüningerstrasse
165
Angebot - Zielgruppe - Aufnahmekriterien
- Ziele
Die SRK Wohnbegleitung hat ihren Sitz an der Kleinhüningerstrasse
165 in Basel. Hier steht ein Wohnhaus mit Garten und Hinterhaus
zur Verfügung. Angeboten werden 9 unmöblierte 2-Zimmer-Wohnungen
mit Balkon. Für die allgemeine Benutzung stehen der Innenhofgarten
und eine Waschküche zur Verfügung.
Angebot
Die Aufgaben der Koordinatorin oder des Koordinators der
SRK-Wohnbegleitung umfassen folgenden Rahmen:
- Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern verbindliche Einzelgespräche
führen und individuelle Ziele definieren und die Erarbeitung
begleiten.
- Unterstützung in der Freizeitgestaltung
- Unterstützung bei der Regelung der Finanzen
- Kontakt und wo nötig enge Zusammenarbeit mit Behörden
und Institutionen
- Führung der wöchentlich obligatorisch stattfindenden
Haussitzungen
- Regelung des Eintritts- und Austrittsverfahrens
Zielgruppe
Die Wohnbegleitung richtet ihr Angebot an Personen mit Alkohol-
und, oder Psychischen Problemen, die aufgrund ihrer Lebenssituation
noch nicht wieder in der Lage sind, selbständig zu wohnen,
gleichzeitig aber auch nicht auf eine umfassende Betreuung angewiesen
sind.
Drogenabhängige Personen können nicht
aufgenommen werden.
Zielsetzung
Menschen aus der angegebenen Zielgruppe sollen die Möglichkeit
erhalten, in ihren Mietwohnungen selbständig zu leben. Dies
beinhaltet eine selbständige Haushaltsführung mit den
dazugehörenden Eigenständigkeiten wie einkaufen, Wäsche
waschen, Reinigungsarbeiten in der eigenen Wohnung und den allgemeinen
Räumlichkeiten.
Die Kleinhüningerstrasse soll ein Lernfeld für die Bewohnerinnen
und Bewohner anbieten. Soziale Fähigkeiten wie Rücksichtnahme
und Verantwort-lichkeit sollen in diesem Umfeld lernbar sein. Die
begleitete Wohnform soll eine Zwischenstation auf dem Weg zur völligen
Selbständigkeit darstellen.
Aufnahmekriterien
Die enge Zusammenarbeit mit einer Institution und so mit einer Bezugsperson
der zukünftigen Mieterinnen und Mieter ist eine wichtige Vorraussetzung.
Ein Aufnahmegespräch zwischen der zukünftigen Bewohnerin
/ dem zukünftigen Bewohner, deren Bezugsperson, der KoordnatorIn
der Wohnbegleitung und der Geschäftsführung des SRK Basel
als Vermieter, entscheidet über den Eintritt. Ein Miet- und
Betreuungsvertrag regelt die Zusammenarbeit.
Die Wohnungen werden den Mieterinnen und Mietern so lange wie nötig
zur Verfügung gestellt . Es werden einjährige Mietverträge
ausgestellt, die verlängert werden können.
Eine angemessene Tagesstruktur, eine Kostengutsprache und der Abschluss
einer Haftpflichtversicherung sollten bei Mietbeginn bereits vorhanden
sein.
Eine Anmeldung für die Wohnbegleitung erfolgt direkt bei der Koordinatorin/dem
Koordinator.
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