Beratungsstelle Nothilfe
Die Beratungsstelle
Seit dem 1. Januar 2008 werden im Rahmen des Asylgesetzes Personen
ohne rechtsgültigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz von der
Sozialhilfe ausgeschlossen.
Der Anspruch auf staatliche Hilfe in
Notlagen bleibt für
Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis bestehen.
Die Beratungsstelle
Nothilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) Basel-Stadt setzt
sich für die Bedürfnisse der
betroffenen Personen ein und bietet Unterstützung bei der
Inanspruchnahme ihrer Rechte.
Die Zielgruppe
Die Beratung richtet sich an Personen
- mit einem rechtsungültigen Aufenthaltsstatus in
der Schweiz
- mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid
(NEE)
- mit einem abgewiesenen Asylgesuch und einem rechtskräftigen
Ausreisetermin
- ohne aufenthaltsrechtlichen Status in der Schweiz, die ohne rechtmässigen
Wohnsitz in der Schweiz in der Regel von den Dienstleistungen
der staatlichen Sozialhilfe ausgeschlossen sind
(Sans-Papier).
Das Angebot
Die Beratungsstelle bietet verschiedene Hilfestellungen und
Dienstleistungen an:
-
Soziale Betreuung den individuellen Bedürfnissen
angepasst
-
Beratung über Anspruch auf staatliche Hilfe in
Notsituationen
-
Unterstützung oder Begleitung bei Behördengängen
-
Vermittlung
von Obdach, Kleidung und medizinischer Notversorgung im Raum
Basel
-
Vermittlung an Rechts- und Rückkehrberatungsstellen
und weitere soziale Einrichtungen
-
Materielle Unterstützung in Form von Gutscheinen als befristete Überbrückungshilfe
Die Beratungsstelle Nothilfe wird im Namen des SRK von der ES-BAS
Basel (Beratungsstelle für Asylsuchende) betrieben.
Öffnungszeiten:
| Dienstag |
9 - 12 Uhr |
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| Donnerstag |
9 - 12 Uhr |
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