SRK-Wohnen - Wohnbegleitung und
Wohnintegration
SRK-Wohnen hat seinen Sitz an der Kleinhüningerstrasse
165 in Basel. Hier steht ein Wohnhaus mit Garten und Hinterhaus
zur Verfügung. Angeboten werden 10 unmöblierte 2-Zimmerwohnungen.
Für die allgemeine Benutzung stehen der Innehofgarten und
eine Waschküche zur Verfügung. Zudem bietet SRK-Wohnen
Unterstützung und Beratung für sechs Bewohnerinnen und
Bewohner an, die im Kanton Basel-Stadt einen eigenständigen
Wohnungsmietvertrag haben oder (auch mit der Unterstützung von
SRK-Wohnen) eine Wohnung auf dem freien Markt suchen. Gemäss
dem Leistungsvertrag mit dem Kanton Basel-Stadt unterscheiden wir
in unserer Wohnunterstützung zwei verschiedene Kategorien.
Betreuung im Rahmen der Wohnintegration
Leistungsbezeichnung
Reintegrationsprogramm bestehend aus 4 Phasen
Zielsetzung
Reintegration von Menschen mit niedriger Wohnkompetenz infolge
Suchtabhängigkeit oder andern Beeinträchtigungen. Sie
sollen Wohnungen erlangen und auch halten können. Die Wohnintegration
führt in verschiedene Phasen mit abgestuften Hilfestellungen
zu mehr Selbständigkeit und Stabilität.
Indikation
Die Indikation ist gegeben bei Indikationsstellung
• zu Beginn der Wohnintegration von Personen in einem Substitutionsprogramm.
• im Rahmen des Case-Managements der Abteilung Sucht
• durch die Sozialhilfe, die Amtsvormundschaft Basel-Stadt oder
• des Sozialdienstes der UPK oder durch eine andere autorisierte
Beratungsstelle.
Die Indikation erfolgt zeitlich befristet und innerhalb der maximalen
Zeitlimiten.
Betreuung im Rahmen der Wohnbegleitung
Leistungsbezeichnung
Unterstützungsleistungen zur Verhinderung von Heimaufenthalt
oder Obdachlosigkeit nach gescheiterter Wohnintegration oder bei
voraussehbaren Problemen in einem Heim.
Zielsetzung
Die Wohnbegleitung unterstützt Personen mit Wohnsitz in Basel
zum Erhalt ihrer restlichen Wohnkompetenz mit dem Ziel einen Heimaufenthalt
oder Obdachlosigkeit zu vermeiden durch:
• Sicherung des Wohnens in der bestehenden Basler Wohnung
•
Sicherung des Wohnens in der Wohnung einer Einrichtung, nach Scheitern
oder bei Unmöglichkeit einer Wohnintegration
Indikation
Die Indikation für die Leistungen ist gegeben:
• wenn nach der gescheiterten Massnahme zur Wohnintegration ein Heimaufenthalt
oder Obdachlosigkeit verhindert werden soll.
• wenn eine seit wenigstens drei Monaten bewohnte Wohnung im Kanton
Basel-Stadt aufgegeben werden muss, musste oder deren Verlust droht,
•
oder wenn keine eigene Wohnung vorhanden ist nach dem Abbruch oder
Abschluss eines stationären Aufenthaltes zum Entzug, in einer
Therapieinstitution, in einer basel-städtischen Klinik, bei
Austritt aus einem Sozialheim, Behindertenheim oder einem Gefängnis
sowie aus andern zwingenden Gründen oder Notsituationen, sofern
der Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt vor Antritt der Massnahmen
nachweislich während mindestens drei Monaten im Kanton Basel
Stadt waren.
Und der Bedarf durch Amtsvormundschaft, Sozialhilfe, den Sozialdienst
einer Basler Klinik oder durch eine andere autorisierte Beratungsstelle
bestätigt wird.
Schwerpunkte der Arbeit von SRK-Wohnen
• Beratung und Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen
•
Hilfen zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
•
Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
•
Aufbau und Förderung von Kontakten
•
Unterstützung bei Behördengängen
•
Krisenintervention
Zielgruppe
SRK-Wohnen richtet ihr Angebot an Personen mit Alkohol-
und, oder Psychischen Problemen, die aufgrund ihrer Lebenssituation
noch nicht wieder in der Lage sind, selbständig zu wohnen.
Drogenabhängige Personen können nicht
aufgenommen werden.
Allgemeine Zielsetzung
Menschen aus der angegebenen Zielgruppe sollen die Möglichkeit
erhalten, in ihren Mietwohnungen selbständig zu leben. Dies
beinhaltet eine selbständige Haushaltsführung mit den
dazugehörenden Eigenständigkeiten wie einkaufen, Wäsche
waschen, Reinigungsarbeiten in der eigenen Wohnung und den allgemeinen
Räumlichkeiten.
SRK-Wohnen will ein Lernfeld für die Bewohnerinnen
und Bewohner anbieten. Soziale Fähigkeiten wie Rücksichtnahme
und Verantwortlichkeit sollen in diesem Umfeld lernbar sein.
Die
begleitete Wohnform soll eine Zwischenstation auf dem Weg zur völligen
Selbständigkeit darstellen.
Aufnahmekriterien
Die enge Zusammenarbeit mit einer Institution und so mit einer
Bezugsperson der von uns zukünftig begleitenden Person ist
eine wichtige Vorraussetzung.
Ein Aufnahmegespräch zwischen den für eine Wohnbegleitung
interessierten Personen, deren Bezugsperson, der KoordnatorIn der
Wohnbegleitung und der Bereichsleitung
des
SRK
Basel entscheidet über
den Eintritt. Ein Betreuungsvertrag regelt die Zusammenarbeit.
Eine angemessene Tagesstruktur, eine Kostengutsprache und der Abschluss
einer Haftpflichtversicherung sollten bei Abschluss des Betreuungsvertrages
bereits vorhanden sein.
Eine Anmeldung für die Wohnbegleitung erfolgt direkt bei der Koordinatorin/dem
Koordinator oder der Bereichsleitung des SRK Basel (061 319 56
56).
|