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SRK-Wohnen - Wohnbegleitung und Wohnintegration

SRK-Wohnen hat seinen Sitz an der Kleinhüningerstrasse 165 in Basel. Hier steht ein Wohnhaus mit Garten und Hinterhaus zur Verfügung. Angeboten werden 10 unmöblierte 2-Zimmerwohnungen. Für die allgemeine Benutzung stehen der Innehofgarten und eine Waschküche zur Verfügung. Zudem bietet SRK-Wohnen Unterstützung und Beratung für sechs Bewohnerinnen und Bewohner an, die im Kanton Basel-Stadt einen eigenständigen Wohnungsmietvertrag haben oder (auch mit der Unterstützung von SRK-Wohnen) eine Wohnung auf dem freien Markt suchen. Gemäss dem Leistungsvertrag mit dem Kanton Basel-Stadt unterscheiden wir in unserer Wohnunterstützung zwei verschiedene Kategorien.

Betreuung im Rahmen der Wohnintegration

Leistungsbezeichnung
Reintegrationsprogramm bestehend aus 4 Phasen

Zielsetzung
Reintegration von Menschen mit niedriger Wohnkompetenz infolge Suchtabhängigkeit oder andern Beeinträchtigungen. Sie sollen Wohnungen erlangen und auch halten können. Die Wohnintegration führt in verschiedene Phasen mit abgestuften Hilfestellungen zu mehr Selbständigkeit und Stabilität.

Indikation
Die Indikation ist gegeben bei Indikationsstellung
• zu Beginn der Wohnintegration von Personen in einem Substitutionsprogramm.
• im Rahmen des Case-Managements der Abteilung Sucht
• durch die Sozialhilfe, die Amtsvormundschaft Basel-Stadt oder
• des Sozialdienstes der UPK oder durch eine andere autorisierte Beratungsstelle.

Die Indikation erfolgt zeitlich befristet und innerhalb der maximalen Zeitlimiten.


Betreuung im Rahmen der Wohnbegleitung


Leistungsbezeichnung
Unterstützungsleistungen zur Verhinderung von Heimaufenthalt oder Obdachlosigkeit nach gescheiterter Wohnintegration oder bei voraussehbaren Problemen in einem Heim.

Zielsetzung

Die Wohnbegleitung unterstützt Personen mit Wohnsitz in Basel zum Erhalt ihrer restlichen Wohnkompetenz mit dem Ziel einen Heimaufenthalt oder Obdachlosigkeit zu vermeiden durch:
• Sicherung des Wohnens in der bestehenden Basler Wohnung
• Sicherung des Wohnens in der Wohnung einer Einrichtung, nach Scheitern oder bei Unmöglichkeit einer Wohnintegration

Indikation
Die Indikation für die Leistungen ist gegeben:
• wenn nach der gescheiterten Massnahme zur Wohnintegration ein Heimaufenthalt oder Obdachlosigkeit verhindert werden soll.
• wenn eine seit wenigstens drei Monaten bewohnte Wohnung im Kanton Basel-Stadt aufgegeben werden muss, musste oder deren Verlust droht,
• oder wenn keine eigene Wohnung vorhanden ist nach dem Abbruch oder Abschluss eines stationären Aufenthaltes zum Entzug, in einer Therapieinstitution, in einer basel-städtischen Klinik, bei Austritt aus einem Sozialheim, Behindertenheim oder einem Gefängnis sowie aus andern zwingenden Gründen oder Notsituationen, sofern der Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt vor Antritt der Massnahmen nachweislich während mindestens drei Monaten im Kanton Basel Stadt waren.
Und der Bedarf durch Amtsvormundschaft, Sozialhilfe, den Sozialdienst einer Basler Klinik oder durch eine andere autorisierte Beratungsstelle bestätigt wird.

Schwerpunkte der Arbeit von SRK-Wohnen

• Beratung und Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen
• Hilfen zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
• Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
• Aufbau und Förderung von Kontakten
• Unterstützung bei Behördengängen
• Krisenintervention


Zielgruppe

SRK-Wohnen richtet ihr Angebot an Personen mit Alkohol- und, oder Psychischen Problemen, die aufgrund ihrer Lebenssituation noch nicht wieder in der Lage sind, selbständig zu wohnen.

Drogenabhängige Personen können nicht aufgenommen werden.


Allgemeine Zielsetzung

Menschen aus der angegebenen Zielgruppe sollen die Möglichkeit erhalten, in ihren Mietwohnungen selbständig zu leben. Dies beinhaltet eine selbständige Haushaltsführung mit den dazugehörenden Eigenständigkeiten wie einkaufen, Wäsche waschen, Reinigungsarbeiten in der eigenen Wohnung und den allgemeinen Räumlichkeiten.

SRK-Wohnen will ein Lernfeld für die Bewohnerinnen und Bewohner anbieten. Soziale Fähigkeiten wie Rücksichtnahme und Verantwortlichkeit sollen in diesem Umfeld lernbar sein. Die begleitete Wohnform soll eine Zwischenstation auf dem Weg zur völligen Selbständigkeit darstellen.


Aufnahmekriterien

Die enge Zusammenarbeit mit einer Institution und so mit einer Bezugsperson der von uns zukünftig begleitenden Person ist eine wichtige Vorraussetzung.

Ein Aufnahmegespräch zwischen den für eine Wohnbegleitung interessierten Personen, deren Bezugsperson, der KoordnatorIn der Wohnbegleitung und der Bereichsleitung des SRK Basel entscheidet über den Eintritt. Ein Betreuungsvertrag regelt die Zusammenarbeit.


Eine angemessene Tagesstruktur, eine Kostengutsprache und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollten bei Abschluss des Betreuungsvertrages bereits vorhanden sein.

Eine Anmeldung für die Wohnbegleitung erfolgt direkt bei der Koordinatorin/dem Koordinator oder der Bereichsleitung des SRK Basel (061 319 56 56).

Schweizerisches Rotes Kreuz
SRK-Wohnen - Wohnbegleitung und Wohnintegration
Kleinhüningerstrasse 165
4057 Basel

Telefon:  

061 632 02 03

Fax:

061 632 02 03

Mail:  

wohnbegleitung@srk-basel.ch

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