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Das Legat
Über den Tod hinaus etwas Gutes tun
"Ich möchte, dass bei meinem Ableben von meinem Vermögen
Fr. 10'000.- an das Rote Kreuz Basel-Stadt gehen."
Ein Gedanke, den manche Person in unserer Region bewegt. Was ist zu tun, um sicherzustellen, dass dieser gute Wille auch in die Tat umgesetzt wird?
Wichtig ist es, diese Absicht zu Lebzeiten schriftlich
festzuhalten.
Denn wie sollen sonst die Erben oder der Staat Ihrem Wunsch nachkommen,
wenn diese davon gar nichts wissen, oder eventuell gar nichts davon
wissen möchten....?
Manchmal kommt der Tod überraschend schnell oder Sie können
plötzlich aus anderen Gründen Ihren Willen nicht mehr
selber festhalten.
Ein Testament kann jedermann selber abfassen, wichtig sind folgende
Elemente und Angaben: |
- Das Testament muss von Hand geschrieben werden.
- Ort
- Datum
- Ein genauer Betrag oder prozentualer Anteil des Erbes
- Der exakte Name der begünstigten Organisation
- Unterschrift
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Sie dürfen im Testament auch den Verwendungszweck der Gabe
festlegen. Wichtig ist dabei, dass die gemeinnützige Institution
in diesem Bereich tätig ist.
Fühlen Sie sich überfordert, das Testament selber abzufassen,
so wenden Sie sich an einen Anwalt, Notar, an ihre Bank oder die
begünstigte Institution selbst. Die Fachleute werden Ihnen
helfen, Ihr Testament korrekt abzufassen.
Am besten hinterlegen Sie Ihr Testament bei einem Anwalt, dem Erbschaftsamt
oder einer anderen öffentlichen Institution. Damit stellen
Sie sicher, dass Ihrem Willen auch über Ihren Tod hinaus Geltung
verschaffen wird!
Lucas Gerig; Geschäftsleiter SRK Basel |
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Schweizerisches Rotes Kreuz
Kanton Basel-Stadt
Engelgasse 114
4052 Basel
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Telefon: |
061 319 56 56 |
Fax: |
061 319 56 57 |
Mail: |
info@srk-basel.ch |
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