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Das Legat

Über den Tod hinaus etwas Gutes tun

"Ich möchte, dass bei meinem Ableben von meinem Vermögen
Fr. 10'000.- an das Rote Kreuz Basel-Stadt gehen."

Ein Gedanke, den manche Person in unserer Region bewegt. Was ist zu tun, um sicherzustellen, dass dieser gute Wille auch in die Tat umgesetzt wird?

Wichtig ist es, diese Absicht zu Lebzeiten schriftlich festzuhalten.

Denn wie sollen sonst die Erben oder der Staat Ihrem Wunsch nachkommen, wenn diese davon gar nichts wissen, oder eventuell gar nichts davon wissen möchten....?

Manchmal kommt der Tod überraschend schnell oder Sie können plötzlich aus anderen Gründen Ihren Willen nicht mehr selber festhalten.

Ein Testament kann jedermann selber abfassen, wichtig sind folgende Elemente und Angaben:

  • Das Testament muss von Hand geschrieben werden.
  • Ort
  • Datum
  • Ein genauer Betrag oder prozentualer Anteil des Erbes
  • Der exakte Name der begünstigten Organisation
  • Unterschrift

Sie dürfen im Testament auch den Verwendungszweck der Gabe festlegen. Wichtig ist dabei, dass die gemeinnützige Institution in diesem Bereich tätig ist.

Fühlen Sie sich überfordert, das Testament selber abzufassen, so wenden Sie sich an einen Anwalt, Notar, an ihre Bank oder die begünstigte Institution selbst. Die Fachleute werden Ihnen helfen, Ihr Testament korrekt abzufassen.

Am besten hinterlegen Sie Ihr Testament bei einem Anwalt, dem Erbschaftsamt oder einer anderen öffentlichen Institution. Damit stellen Sie sicher, dass Ihrem Willen auch über Ihren Tod hinaus Geltung verschaffen wird!

Lucas Gerig; Geschäftsleiter SRK Basel

Schweizerisches Rotes Kreuz
Kanton Basel-Stadt
Engelgasse 114
4052 Basel

Telefon:  

061 319 56 56

Fax:

061 319 56 57

Mail:  

 info@srk-basel.ch

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