Patientenverfügung

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Bitte beachten Sie:
Die Hinterlegungsstelle für Patientenverfügungen des SRK (Hauptsitz in Bern) wird zum 31. Dezember 2026 geschlossen. Deshalb können neue Patientenverfügungen nicht mehr beim SRK hinterlegt werden.

Sie haben bereits eine Patientenverfügung beim SRK hinterlegt?
Ihre Patientenverfügung bleibt bis zum 31. Dezember 2026 hinterlegt und kann im Ernstfall bis zu diesem Datum abgerufen werden. Sie erhalten das Original Ihrer Patientenverfügung Ende 2026 mit der Post zurück.

Das Rote Kreuz Basel empfiehlt Basler/-innen seit jeher die Hinterlegung bei der Medizinischen Notfallzentrale (MNZ).

Das Rote Kreuz Basel bietet keine Beratung zur Patientenverfügung an. Interessierte Personen können sich an folgende Institutionen wenden:

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